Am 20. November 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2024/2895, die wesentliche Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 einführt. Ziel ist die verstärkte Kontrolle von Listeria monocytogenes in Lebensmitteln, insbesondere in verzehrfertigen Produkten. Diese Änderung ist eine Reaktion auf den alarmierenden Anstieg der Listeriosefälle in der Europäischen Union (EU). Laut dem jüngsten Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stieg die Zahl der Fälle im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 um 15,9 %, womit eine der höchsten Sterblichkeitsraten des letzten Jahrzehnts erreicht wurde.
Wesentliche Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/2895
Die Verordnung legt zwei zentrale Kriterien für Listeria monocytogenes in Lebensmitteln fest:
- <100 KBE/g während der gesamten Haltbarkeitsdauer
Dieses Kriterium gilt, wenn der Lebensmittelunternehmer durch Challenge-Tests oder prädiktive mikrobiologische Studien nachweisen kann, dass die Listeria monocytogenes-Werte während der gesamten Haltbarkeitsdauer dieses Limit nicht überschreiten. - Vollständige Abwesenheit in 25 g
Falls der Hersteller die Einhaltung des ersten Kriteriums nicht garantieren kann, muss er sicherstellen, dass Listeria monocytogenes in 25 g des Produkts vollständig abwesend ist – sowohl zu Beginn der Produktion als auch während der gesamten Haltbarkeitsdauer.
Auswirkungen auf Lebensmittelhersteller
Die verschärfte Kontrolle von Listeria monocytogenes stellt neue Herausforderungen für Lebensmittelhersteller dar, die:
- Strenge Verifizierungsmaßnahmen umsetzen müssen: Durchführung von Challenge-Tests oder Nutzung prädiktiver mikrobiologischer Modelle zur Sicherstellung der vorgeschriebenen Grenzwerte.
- Optimierung der Lagerbedingungen: Reduzierung der Haltbarkeitsdauer, falls die Einhaltung des Grenzwertes von 100 KBE/g nicht nachgewiesen werden kann.
- Temperaturüberwachung verbessern: Lagerung von Lebensmitteln bei niedrigeren Temperaturen, um das Wachstum von Listeria monocytogenes zu verlangsamen. Beispiele:
- Kopfsalat: Wird dieser nahe 0°C gelagert, kann das Wachstum von Listeria bis zu dreimal langsamer sein als bei einer Lagerung bei 5°C.
- Wolfsbarsch: Bei 5°C und 7°C verdoppelt sich das Wachstum von Listeria im Vergleich zur Lagerung bei 2°C.
Technologische Kühllösungen zur Einhaltung der neuen Anforderungen
In diesem Zusammenhang spielen Kühlsysteme eine entscheidende Rolle. Eine korrekte Temperatursteuerung verlängert nicht nur die Haltbarkeit von Lebensmitteln, sondern trägt auch zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei.
Unser Unternehmen entwickelt hocheffiziente Kühllösungen, die speziell für die Anforderungen der Lebensmittelindustrie konzipiert sind. Mit modernster Technologie, die eine präzise Temperaturkontrolle ermöglicht, helfen unsere Systeme dabei:
- Optimale Lagerbedingungen zu gewährleisten.
- Das Risiko der Vermehrung von Mikroorganismen wie Listeria monocytogenes zu reduzieren.
- Die strengen Grenzwerte der Verordnung (EU) 2024/2895 einzuhalten.
Fazit
Die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/2895 markiert einen Meilenstein für die Lebensmittelsicherheit in Europa. Lebensmittelhersteller müssen sich diesen neuen Anforderungen durch Technologien anpassen, die eine strenge Temperaturkontrolle ermöglichen, sowie durch mikrobiologische Studien, die die Sicherheit ihrer Produkte nachweisen.
Unser Unternehmen setzt sich dafür ein, Kühllösungen bereitzustellen, die nicht nur die aktuellen Vorschriften erfüllen, sondern auch aktiv zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher beitragen.